Lexikon
Kurze, neutrale Definitionen der rechtlichen und administrativen Begriffe rund um eine ärztlich geführte Behandlung in der Schweiz, jeweils mit offizieller Quelle.
- BerufsausübungsbewilligungDie Berufsausübungsbewilligung ist die Bewilligung des Kantons, die es für die Ausübung eines universitären Medizinalberufs in eigener fachlicher Verantwortung braucht.
- Betäubungsmittelgesetz (BetmG)Das BetmG (Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe, SR 812.121) vom 3. Oktober 1951 ist das Bundesgesetz über Betäubungsmittel.
- Betäubungsmittelkontrollverordnung (BetmKV)Die BetmKV (Betäubungsmittelkontrollverordnung, SR 812.121.1) vom 25. Mai 2011 ist die Verordnung des Bundesrates, die das Kontrollsystem des Betäubungsmittelgesetzes umsetzt (Art. 1 BetmKV).
- BetäubungsmittelrezeptDas Betäubungsmittelrezept ist das amtliche, nummerierte Rezeptformular, das Ärzt:innen in der Schweiz für Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a und d verwenden müssen (Art. 46 Abs. 2 BetmKV).
- Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI)Die BetmVV-EDI (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, SR 812.121.11) ist die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern mit den verbindlichen Verzeichnissen der kontrollierten Substanzen (Art. 1 und 2 BetmVV-EDI).
- Bundesamt für Gesundheit (BAG)Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Teil des Eidgenössischen Departements des Innern und gemäss eigener Beschreibung verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung und die schweizerische Gesundheitspolitik.
- Ein-Prozent-Grenzwert (Gesamt-THC)Der Ein-Prozent-Grenzwert ist die Schwelle des Schweizer Betäubungsmittelrechts: Hanfpflanzen, Gegenstände und Präparate mit einem durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent sind Betäubungsmittel, Hanfprodukte darunter unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (Anhang 1 BetmVV-EDI).
- FahrfähigkeitFahrfähigkeit ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs.
- Freie ApothekenwahlFreie Apothekenwahl bedeutet, dass die Verschreibung der Person gehört, für die sie ausgestellt wurde, und dass diese frei wählt, wo sie sie einlöst (Art. 26 HMG).
- GrundversicherungGrundversicherung ist die gängige Bezeichnung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Schweiz.
- Kantonsapotheker:inKantonsapotheker:innen vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich, insbesondere das Heilmittelgesetz und das Betäubungsmittelgesetz (KAV-Berufsbild).
- Kantonsärzt:inGemäss BAG beaufsichtigen die Kantonsärzt:innen die Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und können im Extremfall eine Berufsbewilligung entziehen (BAG-FAQ Cannabisarzneimittel).
- KostengutspracheEine Kostengutsprache ist die vorgängige Zusage der Krankenversicherung, die Kosten einer bestimmten Behandlung zu übernehmen.
- Magistralrezeptur (Formula magistralis)Eine Magistralrezeptur (Formula magistralis) ist ein Arzneimittel, das eine öffentliche Apotheke oder Spitalapotheke in Ausführung einer ärztlichen Verschreibung für eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis herstellt (Art. 9 Abs. 2 Bst. a HMG).
- MeCanna (Meldesystem des BAG)MeCanna ist das Online-Meldesystem des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für ärztliche Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln (Art. 8b und 18f BetmG; Art. 65a bis 65f BetmKV).
- PilotversuchEin Pilotversuch ist eine vom BAG nach Art. 8a BetmG bewilligte, nicht medizinische wissenschaftliche Studie, die örtlich, zeitlich und in der Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist.
- Schengen-BescheinigungDie Schengen-Bescheinigung ist das offizielle Formular, mit dem Patient:innen ärztlich verschriebene Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen auf Reisen im Schengen-Raum für bis zu 30 Tage mitführen können.
- SwissmedicSwissmedic ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 68 HMG).
- TelemedizinTelemedizin bezeichnet ärztliche Konsultationen auf Distanz, zum Beispiel per Video; die Schweiz kennt dafür kein spezifisches Bundesgesetz, es gelten die allgemeinen Regeln.
- VersandhandelVersandhandel ist die Abgabe von Arzneimitteln durch Versand an die Patient:innen; er ist in der Schweiz grundsätzlich untersagt und nur mit kantonaler Bewilligung möglich (Art. 27 HMG).
- Vertrauensärzt:inVertrauensärzt:innen werden von den Versicherern oder deren Verbänden bestellt und beraten diese in medizinischen Fachfragen sowie in Fragen der Vergütung und der Tarifanwendung.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung neben der Grundversicherung; was sie übernimmt, hängt von der einzelnen Police ab.
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