Cannatherapy

Lexikon

Telemedizin bezeichnet ärztliche Konsultationen auf Distanz, zum Beispiel per Video; die Schweiz kennt dafür kein spezifisches Bundesgesetz, es gelten die allgemeinen Regeln.

Telemedizin bezeichnet ärztliche Konsultationen auf Distanz, zum Beispiel per Video, bei denen Ärzt:in und Patient:in nicht am selben Ort sind. Sie beschreibt die Form der Konsultation und ist keine eigene rechtliche Kategorie: In der Schweiz gibt es kein spezifisches Bundesgesetz zur Telemedizin, und Fernkonsultationen unterstehen den allgemeinen Regeln.

Die allgemeinen Regeln

Die folgenden Regeln stammen aus zwei Bundesgesetzen, dem Medizinalberufegesetz (MedBG) und dem Heilmittelgesetz (HMG):

  • Ärzt:innen, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, brauchen eine Bewilligung des Kantons, auf dessen Gebiet sie tätig sind (Art. 34 MedBG). Die Voraussetzungen stehen unter Berufsausübungsbewilligung.
  • Ärzt:innen müssen ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft ausüben (Art. 40 Bst. a MedBG).
  • Arzneimittel dürfen nur verschrieben werden, wenn der Gesundheitszustand der behandelten Person bekannt ist (Art. 26 Abs. 2 HMG).

In unserer Praxis

In unserer Praxis finden die Konsultationen per Video mit Ärztin Oxana Smagulova statt. Die Praxis arbeitet vollständig online, ohne Wartezimmer, und Sie sprechen bei jedem Termin mit derselben Ärztin. Konsultationen sind auf Deutsch, Englisch oder Russisch möglich, und französischsprachige Patient:innen haben ihre Termine auf Englisch; das Informationsgespräch ist auch auf Italienisch möglich. Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin individuell in der Konsultation. Unsere Konsultationshonorare stehen auf unserer Preisseite.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Das kostenlose Informationsgespräch behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten.

Schreiben Sie uns auf WhatsApp