Häufig gestellte Fragen
Es gibt zwei Wege zu beginnen: ein kostenloses 10-minütiges Informationsgespräch buchen oder den kostenlosen Leitfaden herunterladen. Die kostenpflichtige ärztliche Konsultation wird nach Ihrem kostenlosen Schritt vereinbart.
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- Wie fange ich an?
- Es gibt zwei Möglichkeiten. Buchen Sie ein kostenloses 10-minütiges Informationsgespräch, um Ihre Fragen zum Ablauf, zur Rechtslage und zu den Kosten zu klären. Oder laden Sie den kostenlosen Patienten-Leitfaden herunter, der jeden Schritt erklärt.
- Ist Medizinalcannabis in der Schweiz legal, und darf jede Ärztin es verschreiben?
- Ja. Seit dem 1. August 2022 darf jede in der Schweiz zugelassene Ärztin oder jeder zugelassene Arzt es im Rahmen der betäubungsmittelrechtlichen Verschreibungsregeln verschreiben; eine besondere Bundesausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich. Die Abgabe erfolgt über zugelassene Schweizer Apotheken unter der Aufsicht von Swissmedic.
- Welche Sprachen unterstützen Sie?
- Deutsch, Englisch, Italienisch und Russisch. Für französischsprachige Patientinnen und Patienten finden die Termine auf Englisch statt.
So läuft der Prozess ab
- Was passiert in der Konsultation?
- Eine in der Schweiz zugelassene Ärztin prüft Ihre Krankengeschichte und Ihre aktuelle Medikation, beantwortet Ihre Fragen und dokumentiert die Befunderhebung. Sofern medizinisch indiziert, legt die Ärztin das weitere Vorgehen schriftlich fest.
- Was ist der Unterschied zwischen dem kostenlosen Gespräch und der Konsultation?
- Das kostenlose Gespräch ist ein Informationsgespräch über den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten. Es ist keine medizinische Beratung und kein ärztlicher Termin. Die Konsultation ist ein klinischer Termin mit einer Ärztin.
- Was passiert nach der Konsultation?
- Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation des Termins. Über weitere Schritte entscheidet die Ärztin. Die Abgabe erfolgt, sofern zutreffend, über eine zugelassene Schweizer Apotheke Ihrer Wahl.
- Betreuen Sie Patientinnen und Patienten in der ganzen Schweiz?
- Ja. Die Konsultationen finden online statt und sind daher in der ganzen Schweiz verfügbar.
Konsultation und Nachbetreuung
- Wie entscheidet die Ärztin über eine Behandlung?
- Individuell, auf Grundlage Ihrer Krankengeschichte, Ihrer aktuellen Medikation und einer Nutzen-Risiko-Abwägung. Es gibt keine Checkliste und keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung.
- Gibt es Situationen, in denen diese Behandlung nicht geeignet ist?
- Ja. Es gibt medizinische Gründe, die gegen diese Behandlung sprechen können, darunter bestimmte Herz-Kreislauf- und psychiatrische Erkrankungen, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Die Ärztin bespricht dies individuell mit Ihnen.
- Wie wird meine Behandlung nachbetreut?
- Durch dokumentierte Behandlung und geplante Online-Folgetermine mit derselben Ärztin.
Apotheke und Abgabe
- Wie funktioniert die Abgabe?
- Ausschliesslich über zugelassene Schweizer Apotheken. Die Wahl der Apotheke ist Ihnen freigestellt.
- Was macht die Praxis nicht?
- Wir sind eine Arztpraxis, keine Apotheke. Wir lagern, verkaufen und versenden keine Medikamente. Preise und Verfügbarkeit werden von der Apotheke festgelegt.
- Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Behandlung und den Cannabis-Pilotversuchen?
- Die Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz sind nicht-medizinische, zeitlich befristete Forschungsprojekte zur regulierten Abgabe für den Freizeitkonsum Erwachsener. Eine medizinische Behandlung ist ärztlich geführt und folgt den betäubungsmittelrechtlichen Verschreibungsregeln. Beides ist getrennt.
Preise und Versicherung
- Was kostet es?
- Erstkonsultation CHF 149. Folgekonsultation CHF 149. Jahresplan CHF 499, zahlbar in 2 Raten von CHF 249.50. Apothekenkosten werden separat von der Apotheke in Rechnung gestellt.
- Was ist im Honorar enthalten?
- Der Termin mit der Ärztin und die schriftliche Dokumentation dieses Termins. Medikamente sind nicht enthalten.
- Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?
- Ja. Kommt die Ärztin in der Konsultation zum Schluss, dass eine Behandlung medizinisch nicht indiziert ist, erhalten Sie die CHF 149 für die Konsultation vollständig zurück.
- Kann ich meine Medikamente auf eine Reise im Schengenraum mitnehmen?
- Sofern medizinisch indiziert, kann die Ärztin eine Schengen-Bescheinigung (Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) ausstellen, die von der Apotheke beglaubigt wird. Sie deckt höchstens 30 Tagesmengen und kostet CHF 50 pro Zielland. Bitte teilen Sie uns Ihr Reisedatum mindestens zwei Wochen vor der Abreise mit. Ob die Einfuhr zulässig ist, entscheiden die Behörden des Ziellandes.
- Wird etwas von der Versicherung übernommen?
- Über eine Kostenübernahme entscheidet Ihre Versicherung im Einzelfall. Wir stellen die für ein Kostengutsprachegesuch erforderliche Dokumentation bereit. Ein Ergebnis können wir nicht zusichern.
Sicherheit und Rechtslage
- Mit wem spreche ich?
- Ihre Konsultationen führt Oxana Smagulova, eine in der Schweiz zugelassene Ärztin.
- Darf ich nach der Einnahme Auto fahren oder arbeiten?
- Wer nicht fahrfähig ist, darf nicht fahren, mit oder ohne Rezept (Art. 31 SVG). Mit ärztlicher Verschreibung gilt der Nachweis von THC im Blut allein nicht mehr als Beweis der Fahrunfähigkeit (Art. 2 Abs. 2ter VRV), eine tatsächliche Beeinträchtigung aber schon. Die Ärztin bespricht mit Ihnen, was das für das Fahren und für sicherheitsrelevante Tätigkeiten bedeutet.
- Wie werden meine Daten behandelt?
- Nach schweizerischem Datenschutzrecht und der ärztlichen Schweigepflicht.

Wann Sie möchten: kostenlos beginnen
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