Lexikon
Eine Kostengutsprache ist die vorgängige Zusage der Krankenversicherung, die Kosten einer bestimmten Behandlung zu übernehmen.
Eine Kostengutsprache ist die vorgängige Zusage der Krankenversicherung, die Kosten einer bestimmten Behandlung zu übernehmen. Vergütet die Grundversicherung ein Arzneimittel im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), übernimmt sie die Kosten nur auf eine solche besondere Gutsprache (Art. 71d Abs. 1 KVV).
Wie der Versicherer entscheidet
- In welchen Fällen die Grundversicherung ein Arzneimittel ausserhalb ihrer regulären Listen übernehmen kann, regeln Art. 71a bis 71c KVV.
- Vor dem Entscheid konsultiert der Versicherer den vertrauensärztlichen Dienst (Art. 71d Abs. 1 KVV).
- Sobald das Gesuch vollständig ist, entscheidet der Versicherer innert zwei Wochen (Art. 71d Abs. 3 KVV).
- Eine Ablehnung ist gegenüber der behandelnden ärztlichen Person und der versicherten Person zu begründen (Art. 71d Abs. 6 KVV).
Was das für Patient:innen bedeutet
Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) enthält der Leistungskatalog der Grundversicherung aktuell keine Cannabisarzneimittel, und die Grundversicherung vergütet sie nur in Ausnahmefällen. Laut BAG braucht es für eine Vergütung im Einzelfall immer eine Kostengutsprache (BAG-FAQ vom 4. März 2025).
Ein Ergebnis können wir nicht zusichern: Der Entscheid liegt beim Versicherer. Ob eine Zusatzversicherung leistet, ist eine eigene Frage und hängt von der einzelnen Police ab. Mehr dazu in unserem Artikel zur Kostengutsprache der Krankenkasse.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.
Fragen? Schreiben Sie uns auf WhatsApp.
Direkt und unkompliziert, auch vor der Buchung.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Das kostenlose Informationsgespräch behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten.