Cannatherapy

Lexikon

Der Ein-Prozent-Grenzwert ist die Schwelle des Schweizer Betäubungsmittelrechts: Hanfpflanzen, Gegenstände und Präparate mit einem durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent sind Betäubungsmittel, Hanfprodukte darunter unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (Anhang 1 BetmVV-EDI).

Gemäss BetmVV-EDI gelten als Cannabis Hanfpflanzen oder Teile davon mit einem durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent sowie sämtliche Gegenstände und Präparate, die mindestens 1,0 Prozent Gesamt-THC enthalten oder aus solchem Hanf hergestellt sind (Art. 2 Abs. 1 und Anhang 1 BetmVV-EDI). Das ist der Ein-Prozent-Grenzwert: Ab diesem Wert ist Hanf ein Betäubungsmittel; darunter unterstehen Hanfprodukte nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BAG-Seite zu Hanf- und Cannabisprodukten).

Was Gesamt-THC bedeutet

Gesetz und Verordnung legen die Messart des Gesamt-THC-Gehalts nicht fest. Gemäss Bundesgericht ist der Gesamt-THC-Gehalt die Summe von THC und THC-Carbonsäure (THCA); diese Auslegung verletzt das Legalitätsprinzip nicht (BGE 145 IV 513, Urteil 6B_878/2018 vom 29. Juli 2019, E. 2.3).

Über und unter dem Grenzwert

  • Ab 1,0 Prozent, zu medizinischen Zwecken: Verzeichnis a, ein kontrolliertes Betäubungsmittel, das allen Kontrollmassnahmen untersteht und, sofern medizinisch indiziert, auf dem amtlichen Betäubungsmittelrezept verschrieben wird (Anhang 2 BetmVV-EDI; Art. 46 Abs. 2 BetmKV).
  • Ab 1,0 Prozent, zu anderen Zwecken: Verzeichnis d, eine verbotene kontrollierte Substanz (Anhang 5 BetmVV-EDI).
  • Unter 1,0 Prozent: kein Betäubungsmittel. Der Umgang damit braucht keine Bewilligung des BAG; je nach Produktkategorie gelten aber andere Gesetze, zum Beispiel das Heilmittel-, Lebensmittel- oder Tabakprodukterecht (Anhang 1 BetmVV-EDI; Merkblatt zu Produkten, die nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, Version 8.0, Ziff. 5.10).
  • Meldung: Cannabisextrakte mit weniger als 1 Prozent Gesamt-THC sind in MeCanna nicht meldepflichtig, weil sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen (BAG-Seite zu MeCanna).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.

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