Cannatherapy

Kantone

Das Bundesrecht gilt in jedem Kanton gleich. Unterschiedlich sind die zuständige kantonale Stelle, die Apotheken in der Nähe und die Sprache. Eine Seite pro Kanton, aus offiziellen Quellen.

Überall dieselben Bundesregeln

  • Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärzt:innen Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben (Art. 8 BetmG). Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin individuell in der Konsultation.
  • Arzneimittel mit mindestens 1 Prozent Gesamt-THC werden auf dem amtlichen Betäubungsmittelrezept verschrieben, das einen Monat gültig ist (Art. 46 und 47 BetmKV). Das Originalformular aus Papier muss in die Apotheke gelangen.
  • Sie wählen die Apotheke frei, in Ihrem Kanton oder anderswo in der Schweiz (Art. 26 HMG).

Die Rechtslage im Detail

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Das kostenlose Informationsgespräch behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten.

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