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Lexikon

Eine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung neben der Grundversicherung; was sie übernimmt, hängt von der einzelnen Police ab.

Eine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die neben der Grundversicherung besteht. Sie ist nicht Teil der Leistungsregeln der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP): Was sie übernimmt und unter welchen Bedingungen, hängt von der einzelnen Police ab.

Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist bei entsprechender Deckung allenfalls eine Zusatzversicherung für Cannabisarzneimittel leistungspflichtig (BAG-FAQ vom 4. März 2025).

Unterschied zur Grundversicherung

  • Gemäss BAG enthält der Leistungskatalog der Grundversicherung aktuell keine Cannabisarzneimittel, und die Grundversicherung vergütet sie nur in Ausnahmefällen (BAG-FAQ vom 4. März 2025).
  • In der Grundversicherung richtet sich die Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und setzt eine vorgängige Kostengutsprache nach Konsultation des vertrauensärztlichen Dienstes voraus (Art. 71d Abs. 1 KVV).
  • Diese Regeln, auch die Frist von zwei Wochen für den Entscheid des Versicherers, gehören zur Grundversicherung (Art. 71d Abs. 3 KVV). Bei einer Zusatzversicherung entscheidet die Police, also der Vertrag mit der Versicherung.

Was das für Patient:innen bedeutet

Fragen Sie Ihre Versicherung, welche Leistungen Ihre Zusatzversicherung umfasst und ob sie vorgängig ein Gesuch braucht. Eine Vergütung können wir nicht zusichern: Der Entscheid liegt bei der Versicherung. Mehr dazu in unserem Artikel zur Kostengutsprache der Krankenkasse.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.

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