Cannatherapy

Lexikon

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Teil des Eidgenössischen Departements des Innern und gemäss eigener Beschreibung verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung und die schweizerische Gesundheitspolitik.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Teil des Eidgenössischen Departements des Innern. Gemäss eigener Beschreibung ist es verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung und die schweizerische Gesundheitspolitik. Nach dem Betäubungsmittelgesetz führt es die Datenerhebung MeCanna, bewilligt Pilotversuche und erteilt Ausnahmebewilligungen für Forschung mit Cannabis ausserhalb des medizinischen Bereichs (Art. 8 Abs. 5, Art. 8a und Art. 8b BetmG).

Seine Aufgaben nach dem Betäubungsmittelgesetz

  • MeCanna: Das BAG erhebt Daten über bestimmte ärztliche Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln und führt dafür ein Informationssystem; die behandelnden Ärzt:innen erfassen die Daten pseudonymisiert, und die Daten dienen der wissenschaftlichen Evaluation und der statistischen Auswertung (Art. 8b und 18f BetmG). Das BAG veröffentlicht jährlich statistische Auswertungen (Art. 18f BetmG; Art. 65e und 65f BetmKV). Mehr dazu: MeCanna.
  • Pilotversuche: Das BAG kann nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken bewilligen; der Konsum aus medizinischen Gründen ist nicht Gegenstand der Versuche (Art. 8a BetmG). Pilotversuche sind kein Weg zu einer medizinischen Behandlung. Mehr dazu: Pilotversuch.
  • Ausnahmebewilligungen: Seit dem 1. August 2022 können Ärzt:innen Cannabisarzneimittel, sofern medizinisch indiziert, ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben. Gemäss BAG braucht es eine solche Bewilligung nur noch für Forschung mit Cannabis ausserhalb des medizinischen Bereichs, weil der Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten bleibt (Art. 8 Abs. 5 BetmG).

Was das für Patient:innen bedeutet

Patient:innen begegnen dem BAG vor allem über seine öffentlichen Informationen, etwa die am 4. März 2025 veröffentlichten FAQ zu Cannabisarzneimitteln, und indirekt über MeCanna: Wo die Meldepflicht gilt, erfassen die behandelnden Ärzt:innen pseudonymisierte Behandlungsdaten im System des BAG (Art. 18f BetmG). Wie die Meldung funktioniert, erklärt Meldung an das BAG.

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