Cannatherapy

Betreuung während Ihres Aufenthalts in der Schweiz

Sie brauchen keine Schweizer Aufenthaltsbewilligung. Entscheidend ist, dass Sie sich bei jeder Konsultation physisch in der Schweiz aufhalten und allfällige Medikamente persönlich in einer Schweizer Apotheke abholen.

So läuft es ab

  1. 01

    Gast-Konsultation buchen

    Ein Video-Termin während Ihres Aufenthalts. CHF 149 für die Konsultation plus einmalig CHF 49 Gast-Onboarding für Einwilligung, Apothekenkoordination und Betreuung: insgesamt CHF 198.

  2. 02

    Ärztliche Konsultation

    Unsere Ärztin prüft Ihre Krankengeschichte und Ihre aktuelle Medikation. Sofern medizinisch indiziert, legt sie einen Behandlungsplan für die Dauer Ihres Aufenthalts fest, höchstens für 30 Tage.

  3. 03

    Abholung in einer Schweizer Apotheke

    Persönliche Abholung mit Ausweis in einer zugelassenen Schweizer Apotheke. Die Medikamente rechnet die Apotheke separat ab. Ins Ausland wird nichts versendet.

Die Heimreise

Ziel im Schengenraum

Sofern medizinisch indiziert, kann die Ärztin eine Schengen-Bescheinigung (Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) ausstellen, die von der Apotheke beglaubigt wird. Sie deckt höchstens 30 Tagesmengen. CHF 50 pro Zielland. Bitte teilen Sie uns Ihr Reisedatum mindestens zwei Wochen vor der Abreise mit. Ob die Einfuhr zulässig ist, entscheiden die Behörden des Ziellandes.

Ziel ausserhalb des Schengenraums

Für Grossbritannien, die USA, Kanada und alle übrigen Länder ausserhalb des Schengenraums stellen wir keine Reisebescheinigung aus und können keine Auskunft zum ausländischen Recht geben. Bitte klären Sie die Regeln Ihres Ziellandes vor der Abreise selbst ab. Restmengen geben Sie vor der Abreise der Apotheke zurück.

Gut zu wissen

  • Es besteht kein Anspruch auf ein Rezept. Die Ärztin entscheidet auf Grundlage der medizinischen Beurteilung.
  • Ein Therapiebeginn setzt in der Regel einen Aufenthalt von rund vier Wochen voraus. Die Ärztin entscheidet im Einzelfall.
  • Eine Folgekonsultation kostet CHF 149, falls Ihr Aufenthalt und die Behandlung dies erfordern.
  • Alle Leistungen sind Selbstzahlerleistungen.

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