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Wozu die Folgekonsultation dient, was Sie bereithalten sollten, wie Sie eine einzelne Folgekonsultation oder den Jahresplan buchen und was danach folgt.

Nach der ersten Konsultation folgen, sofern die Ärztin eine Behandlung festgelegt hat, geplante Folgekonsultationen. Dieser Artikel erklärt, wozu eine Folgekonsultation dient, was Sie vorbereiten sollten, wie Sie sie buchen und was danach geschieht.

Wozu die Folgekonsultation dient

Die Folgekonsultation ist ein ärztlicher Termin mit derselben Ärztin, die Sie aus der ersten Konsultation kennen. Sie überprüft den Behandlungsplan bei geplanten Terminen und dokumentiert jeden Termin.

Für die Folgekonsultation sind drei rechtliche Regeln wichtig:

  • Der Gesundheitszustand muss bekannt sein. Arzneimittel dürfen nur verschrieben werden, wenn der Gesundheitszustand der behandelten Person bekannt ist (Art. 26 Abs. 2 HMG), und Betäubungsmittel nur in dem Umfang, wie es nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist (Art. 11 Abs. 1 BetmG).
  • Das Formular ist befristet. Das Betäubungsmittelrezept ist einen Monat gültig, und die verschriebene Menge reicht für höchstens einen Monat, wenn es die Umstände rechtfertigen für höchstens drei Monate (Art. 47 Abs. 2 und 3 BetmKV).
  • Der Verlauf wird erfasst. Bei meldepflichtigen Behandlungen erfasst die Ärztin pseudonymisierte Daten im Meldesystem MeCanna des BAG, und zwar unmittelbar nach der Erstverschreibung, nach dem ersten und dem zweiten Behandlungsjahr sowie beim Behandlungsende, falls dieses früher erfolgt (Art. 8b und 18f BetmG; Art. 65b Abs. 3 BetmKV). Mehr dazu: Meldung an das BAG.

Ob die Behandlung fortgesetzt, angepasst oder beendet wird und ob eine weitere Verschreibung ausgestellt wird, entscheidet die Ärztin in der Folgekonsultation. Es besteht kein Anspruch auf eine Verschreibung; die Ärztin entscheidet nach der medizinischen Beurteilung.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Notizen dazu, wie es Ihnen seit dem letzten Termin ergangen ist, und Ihre Fragen, schriftlich festgehalten,
  • eine aktuelle Liste aller Medikamente, die Sie einnehmen, auch solcher ohne Verschreibung, und Hinweise auf Änderungen seit dem letzten Termin,
  • neue ärztliche Berichte, falls Sie inzwischen bei anderen Ärzt:innen waren,
  • geplante Reisen, damit die Ärztin sie berücksichtigen kann; für den Schengenraum siehe Die Schengen-Bescheinigung Schritt für Schritt,
  • Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse, falls ein Kostengutsprachegesuch läuft.

Für den Video-Termin selbst brauchen Sie wie beim ersten Mal einen ruhigen Ort, ein Gerät mit Kamera und Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.

Fragen zur Fahrfähigkeit oder zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gehören ebenfalls in die Folgekonsultation. Die Regeln erklärt unser Artikel Autofahren mit ärztlicher Verschreibung.

So buchen Sie die Folgekonsultation

Es gibt zwei Möglichkeiten, die beide auf unserer Preisseite aufgeführt sind:

  • Einzelne Folgekonsultation. Sie buchen jeweils einen Termin.
  • Jahresplan. Er umfasst alle Folgekonsultationen während eines Jahres, bei derselben Ärztin.

Die Bezahlung erfolgt über einen sicheren Checkout. Der Buchungslink für den Termin folgt mit der Bestellbestätigung. Die Folgekonsultation findet per Video statt oder nach Vereinbarung vor Ort in unseren Praxen in Zürich und Liestal, in der Sprache, die für Ihre Konsultationen vereinbart ist: Deutsch, Englisch oder Russisch.

Nach der Folgekonsultation

Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation des Termins. Stellt die Ärztin, sofern medizinisch indiziert, ein neues Betäubungsmittelrezept aus, gelten dieselben Wege wie beim ersten Mal: Das Original wird Ihnen mitgegeben oder per Post zugestellt oder geht, mit Ihrem schriftlich dokumentierten Einverständnis, per Post direkt an eine Apotheke Ihrer Wahl. Ein Versand per E-Mail, Messenger-Dienst oder Fax ist nicht erlaubt (KAV 0025, Ziff. 6.5).

Die Apotheke wählen Sie frei (Art. 26 Abs. 2bis Bst. b HMG), und sie rechnet Medikamente separat ab. Wie Sie das Formular lesen, erklärt Das Betäubungsmittelformular lesen.

In unserer Praxis

Alle Konsultationen und Folgekonsultationen führt Ärztin Oxana Smagulova selbst. Bei jedem Termin sprechen Sie mit derselben Ärztin, und alles, was Sie mitteilen, wird nach schweizerischem Datenschutzrecht und unter der ärztlichen Schweigepflicht behandelt.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine rechtliche oder medizinische Beratung.

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