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Krankenkasse und Kostengutsprache: so funktioniert es
Was Grund- und Zusatzversicherung übernehmen und was ein Kostengutsprachegesuch bedeutet.

Zahlt die Krankenkasse eine Behandlung mit Medizinalcannabis? In den meisten Fällen nicht automatisch. Dieser Artikel erklärt die Regeln und was ein Kostengutsprachegesuch bedeutet.
Grundversicherung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist deutlich: Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthält derzeit keine Cannabisarzneimittel. Die gesetzlichen Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden laut BAG bisher nicht als erfüllt befunden.
Eine Vergütung durch die Grundversicherung ist deshalb nur im Einzelfall möglich, nach den Artikeln 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Laut BAG geschieht das derzeit nur in Ausnahmefällen.
So läuft ein Kostengutsprachegesuch
- Die Ärztin reicht bei der Krankenkasse ein Gesuch um Kostengutsprache ein.
- Die Krankenkasse konsultiert vor dem Entscheid ihren Vertrauensarzt oder ihre Vertrauensärztin (Art. 71d Abs. 1 KVV).
- Sobald das Gesuch vollständig ist, entscheidet sie innert zwei Wochen (Art. 71d Abs. 3 KVV).
- Lehnt sie ab, muss sie das gegenüber der Ärztin und der Patientin oder dem Patienten begründen (Art. 71d Abs. 6 KVV).
Die Voraussetzungen sind hoch. Vereinfacht verlangt die Verordnung einen grossen therapeutischen Nutzen bei einer schweren Krankheit, für die es keine wirksame zugelassene Alternative gibt. Ob das zutrifft, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.
Zusatzversicherung
Das BAG hält fest, dass bei entsprechender Deckung allenfalls eine Zusatzversicherung leistungspflichtig ist. Fragen Sie Ihre Versicherung, welche Leistungen Ihre Zusatzversicherung umfasst und ob sie vorgängig ein Gesuch braucht.
Was es kostet
Laut BAG kostet eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln durchschnittlich CHF 300 bis 500 pro Monat. Die Apotheke nennt ihre Preise vor der Abgabe. Unsere Konsultationshonorare kommen separat dazu und stehen auf unserer Preisseite.
In unserer Praxis
Sofern medizinisch indiziert, bereitet unsere Ärztin die Unterlagen für ein Kostengutsprachegesuch vor. Ein Ergebnis können wir nicht zusichern: Der Entscheid liegt bei der Krankenkasse.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
