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Wie sich das kostenlose Informationsgespräch von der Konsultation unterscheidet, was Sie für den Video-Termin bereithalten sollten und was danach folgt.
Die erste Konsultation ist ein ärztlicher Termin per Video mit Ärztin Oxana Smagulova. Dieser Artikel erklärt, wie sie sich vom kostenlosen Informationsgespräch unterscheidet, was Sie bereithalten sollten, was in der Konsultation geschieht und was danach folgt.
Zwei verschiedene Termine
Das kostenlose Informationsgespräch und die ärztliche Konsultation sind getrennte Termine mit unterschiedlichem Zweck.
- Das Informationsgespräch dauert zehn Minuten und ist kostenlos. Es findet per Video oder Telefon statt, wie Sie es vorziehen, und behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten. Es ist ein Informationsgespräch, keine medizinische Beratung und kein ärztlicher Termin. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.
- Die ärztliche Konsultation ist ein klinischer Termin per Video mit unserer Ärztin. Sie wird separat vereinbart, und nur dann, wenn Sie weitermachen möchten. Diesen Entscheid treffen Sie nach dem Gespräch, in Ruhe.
Die Honorare für die Konsultation stehen auf unserer Preisseite. Wenn Sie lieber zuerst lesen, beschreibt der kostenlose Patienten-Leitfaden den Ablauf schriftlich.
Was Sie bereithalten sollten
In der Konsultation prüft die Ärztin Ihre Krankengeschichte und Ihre aktuelle Medikation. Hilfreich sind deshalb:
- frühere ärztliche Berichte, zum Beispiel Schreiben von Ärzt:innen, die Sie behandelt haben,
- eine Liste der Medikamente, die Sie zurzeit einnehmen, auch solcher, die ohne Verschreibung erhältlich sind,
- Ihre eigenen Fragen, schriftlich notiert, damit keine vergessen geht.
Für den Video-Termin selbst:
- ein ruhiger Ort, an dem Sie offen sprechen können,
- ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, etwa ein Computer, ein Tablet oder ein Smartphone,
- eine stabile Internetverbindung.
Die Konsultation ist auf Deutsch, Englisch oder Russisch möglich, und französischsprachige Patient:innen haben ihre Termine auf Englisch. Das Informationsgespräch kann auch auf Italienisch stattfinden; die Sprache der Konsultation wird vor dem Termin vereinbart.
Was in der Konsultation geschieht
Die Konsultation findet vollständig online statt, ohne Wartezimmer. Unsere Ärztin prüft Ihre Krankengeschichte und Ihre aktuelle Medikation, beantwortet Ihre Fragen und dokumentiert die Befunderhebung. Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin individuell in der Konsultation, auf Grundlage Ihrer Krankengeschichte, Ihrer aktuellen Medikation und einer Nutzen-Risiko-Abwägung. Es gibt keine Checkliste.
Sofern medizinisch indiziert, legt die Ärztin einen Behandlungsplan schriftlich fest. Es besteht kein Anspruch auf eine Verschreibung; die Ärztin entscheidet nach der medizinischen Beurteilung.
Die Ärztin bespricht mit Ihnen auch, was die Regeln zur Fahrfähigkeit für das Autofahren und für sicherheitsrelevante Tätigkeiten bedeuten. Diese Regeln erklärt unser Artikel Autofahren mit ärztlicher Verschreibung.
Alles, was Sie mitteilen, wird nach schweizerischem Datenschutzrecht und unter der ärztlichen Schweigepflicht behandelt. Mehr dazu: Ablauf der Konsultation und unsere Ärztin.
Nach der Konsultation
Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation des Termins. Über weitere Schritte entscheidet die Ärztin.
Sofern ein Cannabisarzneimittel medizinisch indiziert ist, bestimmt das Betäubungsmittelrecht die Regeln für die Verschreibung. Das Betäubungsmittelrezept ist ein amtliches Formular auf Papier. Es enthält unter anderem Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der behandelten Person (Art. 47 Abs. 1 BetmKV). Das Betäubungsmittelrezept ist einen Monat gültig (Art. 47 Abs. 2 BetmKV); die kantonale Praxis bei längeren Behandlungsdauern ist unterschiedlich. Die verschriebene Menge darf den Bedarf für einen Monat Behandlung nicht übersteigen; wenn es die Umstände rechtfertigen, sind höchstens drei Monate möglich (Art. 47 Abs. 3 BetmKV). Mehr dazu: Gültigkeit und Menge.
Gemäss Kantonsapothekervereinigung (KAV) muss das Original physisch in der Apotheke vorliegen, und es darf nicht per E-Mail, Messenger-Dienst oder Fax versendet werden. Es kann den Patient:innen mitgegeben oder per Post zugestellt werden oder, mit ihrem dokumentierten Einverständnis, per Post direkt an eine Apotheke ihrer Wahl gehen. Dieses Einverständnis ist schriftlich festzuhalten und wird in der Regel einmal jährlich bestätigt (KAV 0025).
Die Apotheke wählen Sie frei (Art. 26 Abs. 2bis Bst. b HMG). Unsere Praxis hat mit keiner Apotheke einen Vertrag, und die Apotheke rechnet Medikamente separat ab. Mehr dazu: Verschreibung zur Apotheke, Apotheke frei wählen und unsere Seite Apotheken.
Ärzt:innen, die Cannabisarzneimittel mit mindestens 1 Prozent Gesamt-THC verschreiben, erfassen pseudonymisierte Behandlungsdaten im Meldesystem MeCanna des BAG (Art. 8b und 18f BetmG). Welche Daten das sind, erklärt die Seite Meldung an das BAG.
Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen, sprechen Sie das in der Konsultation an. Die Regeln für Reisen mit verschriebenen Medikamenten stehen in unserem Artikel Reisen mit verschriebenen Betäubungsmitteln.
Wenn eine Behandlung medizinisch nicht indiziert ist
Kommt die Ärztin in der Konsultation zum Schluss, dass eine Behandlung medizinisch nicht indiziert ist, erhalten Sie das Honorar für die Konsultation vollständig zurück. Diese Geld-zurück-Garantie gilt für die Konsultation; den Betrag finden Sie auf unserer Preisseite.
Folgekonsultationen
Folgekonsultationen finden per Video mit derselben Ärztin statt, die den Behandlungsplan bei geplanten Terminen überprüft. Jeder Termin wird dokumentiert, und auch die Honorare für Folgekonsultationen stehen auf unserer Preisseite.
Wie sich die Konsultation in die rechtlichen Regeln einfügt, zeigt unsere Übersicht Der ärztliche Weg in der Schweiz.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine rechtliche oder medizinische Beratung.
