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Reisen mit verschriebenen Betäubungsmitteln: Schengenraum und darüber hinaus
Die Schengen-Bescheinigung, die 30-Tage-Grenze und was Sie vor einer Reise ausserhalb des Schengenraums prüfen sollten.

Ein verschriebenes Betäubungsmittel ins Ausland mitzunehmen ist möglich, aber die Regeln hängen vom Reiseziel ab. Hier steht, was für Medikamente mit kontrollierten Substanzen gilt, also auch für Medizinalcannabis ab 1 Prozent THC.
Innerhalb der Schweiz
In der Schweiz führen Sie Ihr Medikament einfach mit. Bewahren Sie es in der Originalverpackung der Apotheke auf und führen Sie das Rezept oder die Apothekenetikette als Nachweis mit.
Schengenstaaten: die Schengen-Bescheinigung
Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erlaubt Reisenden, die für ihre Behandlung nötigen Betäubungsmittel mitzuführen, wenn sie bei einer Kontrolle eine Bescheinigung vorweisen. Die Schweiz setzt das in Artikel 42 der Betäubungsmittelkontrollverordnung (BetmKV) um:
- Sie dürfen bis zu 30 Tagesmengen ohne Ausfuhrbewilligung mitnehmen, sofern das Zielland das erlaubt.
- Für Schengenstaaten haben Sie Anspruch auf eine Bescheinigung Ihrer behandelnden Ärztin.
- Die Bescheinigung wird von der Apotheke beglaubigt, die das Medikament gestützt auf das Rezept abgibt. Die Apotheke schickt eine Kopie an die kantonale Behörde.
- Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage, und Sie brauchen eine Bescheinigung pro Medikament. Innerhalb dieser Zeit kann sie mehrere Reisen abdecken.
- Das amtliche Formular stellt Swissmedic zur Verfügung.
Ob die Einfuhr zulässig ist, entscheidet am Ende das Zielland.
Ausserhalb des Schengenraums
Für alle anderen Länder gibt es keine einheitliche Bescheinigung. Swissmedic empfiehlt, vor der Reise beim Konsulat des Ziellandes nachzufragen. Manche Länder verlangen ein ärztliches Zeugnis, andere eine vorgängige Bewilligung ihrer eigenen Behörde, und manche erlauben Medizinalcannabis gar nicht. Swissmedic stellt eine nicht-amtliche Vorlage nach den Richtlinien der Vereinten Nationen zur Verfügung, erteilt aber keine Ausfuhrbewilligung für den persönlichen Bedarf.
Zwei Regeln gelten überall:
- Betäubungsmittel dürfen nicht per Post ins Ausland geschickt werden. Nehmen Sie mit, was Sie brauchen.
- Viele Länder erlauben höchstens rund 30 Tagesmengen.
Einreise in die Schweiz
Wer in die Schweiz einreist, darf bis zu 30 Tagesmengen ohne Einfuhrbewilligung mitbringen; Reisende aus Schengenstaaten brauchen die Schengen-Bescheinigung (Art. 41 BetmKV). Für einen längeren Aufenthalt muss das Medikament von einer in der Schweiz zugelassenen Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden. Wie das geht, steht auf unserer Seite für Gäste in der Schweiz.
In unserer Praxis
Sofern medizinisch indiziert, stellt unsere Ärztin die Schengen-Bescheinigung aus. Sie kostet CHF 50 pro Zielland. Bitte teilen Sie uns Ihr Reisedatum mindestens zwei Wochen vor der Abreise mit, damit die Apotheke genug Zeit für die Beglaubigung hat.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Zu ausländischem Recht beraten wir nicht.
