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Kantone · ZG

Die Stadt Zug ist Hauptort des Kantons und Sitz der Kantonsbehörden (§ 24 KV ZG). Mit 32'160 Einwohner:innen ist sie auch die grösste Gemeinde, vor Baar (25'519) und Cham (18'518); der Kanton zählte am 31. Dezember 2025 135'018 Einwohner:innen (BFS). Die Verfassung enthält keinen Sprachenartikel, und alle Gemeinden liegen im deutschen Sprachgebiet (BFS).

Seit dem 1. August 2022 gelten für Medizinalcannabis in Zug genau dieselben Bundesregeln wie in den übrigen Kantonen (Art. 8 BetmG). Zug vollzieht sie über die Pharmazeutische Abteilung des Amts für Gesundheit, die Stelle der Kantonsapothekerin oder des Kantonsapothekers. Zudem hat der Kanton ein eigenes Einführungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetz des Bundes.

Aufsicht über Heil- und Betäubungsmittel

Die Pharmazeutische Abteilung gehört zum Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion. Sie vollzieht die gesetzlichen Vorgaben zu Heil- und Betäubungsmitteln und beaufsichtigt Personen und Betriebe, die Arzneimittel lagern, herstellen oder abgeben.

Pharmazeutische Abteilung (Kantonsapothekerin)Betäubungsmittel, Kanton Zug

Gut zu wissen

  • Das kantonale Einführungsgesetz ist das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG, BGS 823.5).
  • Innerhalb der Regionalen Fachstelle Ost- und Zentralschweiz inspiziert Zug die Grosshandelsbetriebe für Arzneimittel im Rahmen einer Unterakkreditierung selbst.

Apotheken im Kanton Zug

Wir haben im Kanton Zug keine Apotheke gefunden, die das auf ihrer eigenen Website angibt. Diese Apotheken geben an, Medizinalcannabis-Zubereitungen schweizweit per Post zu versenden:

Video-Konsultation aus dem Kanton Zug

Seiten für Städte in diesem Kanton:

Überall dieselben Bundesregeln

  • Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärzt:innen Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben (Art. 8 BetmG). Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin individuell in der Konsultation.
  • Arzneimittel mit mindestens 1 Prozent Gesamt-THC werden auf dem amtlichen Betäubungsmittelrezept verschrieben, das einen Monat gültig ist (Art. 46 und 47 BetmKV). Das Originalformular aus Papier muss in die Apotheke gelangen.
  • Sie wählen die Apotheke frei, in Ihrem Kanton oder anderswo in der Schweiz (Art. 26 HMG).

Die Rechtslage im Detail

Fragen zum Kanton Zug

  • Welche Stelle beaufsichtigt im Kanton Zug Heil- und Betäubungsmittel?

    Die Pharmazeutische Abteilung des Amts für Gesundheit. Ihre Seite zu Betäubungsmitteln erläutert die Buchführungspflichten, die Entsorgung abgelaufener Betäubungsmittel und die eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.

  • In welchen Sprachen finden die Termine für Personen aus Zug statt?

    Auf Deutsch, Englisch oder Russisch, jedes Mal mit derselben Ärztin. Das Informationsgespräch ist auch auf Italienisch möglich; die Sprache der Konsultation vereinbaren wir dann vor dem Termin.

  • Braucht es eine Apotheke im Kanton Zug?

    Nein. Eine Verschreibung, sofern medizinisch indiziert, gehört der Person, für die sie ausgestellt ist, und diese wählt die Apotheke frei (Art. 26 Abs. 2bis HMG). Wir haben mit keiner Apotheke einen Vertrag; mehr dazu unter freie Apothekenwahl.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Das kostenlose Informationsgespräch behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten.

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