Cannatherapy

Lexikon

Ein Pilotversuch ist eine vom BAG nach Art. 8a BetmG bewilligte, nicht medizinische wissenschaftliche Studie, die örtlich, zeitlich und in der Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist.

Ein Pilotversuch ist eine wissenschaftliche Studie mit Cannabis, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach Art. 8a des Betäubungsmittelgesetzes nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden bewilligen kann. Pilotversuche sollen Erkenntnisse darüber liefern, wie sich neue Regelungen auf den Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken auswirken. Der Konsum aus medizinischen Gründen ist nicht Gegenstand der Versuche (Art. 8a BetmG; Art. 2 BetmPV).

Die gesetzlichen Grenzen

  • Jeder Versuch ist örtlich, zeitlich und in der Zahl der Teilnehmenden begrenzt (Art. 5 und 6 BetmPV).
  • Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Kanton haben, in dem der Versuch durchgeführt wird (Art. 14 BetmPV).
  • Ein einzelner Versuch dauert höchstens fünf Jahre und kann auf Gesuch einmalig um höchstens zwei Jahre verlängert werden (Art. 5 Abs. 2 BetmPV).
  • Die gesetzliche Grundlage ist befristet: Art. 8a BetmG und die Verordnung über Pilotversuche (BetmPV) gelten bis zum 14. Mai 2031 (Art. 8a BetmG; Art. 35 BetmPV).
  • Werbung für die Cannabisprodukte der Versuche ist verboten (Art. 12 BetmPV).

Getrennt von der ärztlichen Behandlung

Pilotversuche sind kein Weg zu einer medizinischen Behandlung und von dieser getrennt. Unsere Praxis ist an keinem Pilotversuch beteiligt. Das BAG veröffentlicht die bewilligten Versuche in seiner Übersicht über die bewilligten Pilotversuche; die Liste kann sich ändern.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine ärztliche Konsultation.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Das kostenlose Informationsgespräch behandelt den Ablauf, die Rechtslage und die Kosten.

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