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Was sich 2022 im Betäubungsmittelrecht geändert hat und was weiterhin gilt
Seit dem 1. August 2022 genügt ein Betäubungsmittelrezept. Was das für Rezept, Apotheke und Meldepflicht bedeutet.

Am 1. August 2022 hat die Schweiz einen Satz im Betäubungsmittelgesetz geändert und damit die Verschreibung von Medizinalcannabis neu geregelt. Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, was weiterhin gilt und was das in der Praxis bedeutet.
Was sich 2022 geändert hat
Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verbietet Cannabis weiterhin, aber nur noch, «soweit sie nicht zu medizinischen Zwecken verwendet werden». Vor der Änderung brauchte jede Behandlung eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Zwischen 2012 und 2019 stellte das BAG rund 15'000 solcher Bewilligungen aus.
Seit August 2022 entfällt dieser Schritt. Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt kann Medizinalcannabis direkt verschreiben, und die Patientin oder der Patient braucht nur noch ein Betäubungsmittelrezept. Anbau, Herstellung und Handel unterstehen seither dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic.
Welche Produkte als Betäubungsmittel gelten
Die Grenze liegt bei 1 Prozent Gesamt-THC. Cannabis zu medizinischen Zwecken ab 1 Prozent Gesamt-THC steht im Verzeichnis a der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI), im selben Verzeichnis wie Morphin und Methadon. Produkte unter 1 Prozent THC, etwa die meisten CBD-Produkte, gelten nicht als Betäubungsmittel im Sinne des BetmG.
So funktioniert das Betäubungsmittelrezept
Für Stoffe des Verzeichnisses a muss die Ärztin das amtliche Betäubungsmittelrezept verwenden, ein nummeriertes Formular mit Unterschrift und Stempel (Art. 46 und 47 BetmKV). Die Regeln sind streng:
- Das Rezept ist einen Monat gültig.
- Die Menge darf den Bedarf für einen Monat nicht übersteigen. Wenn es die Umstände rechtfertigen, darf sie für höchstens drei Monate reichen; die genaue Behandlungsdauer steht dann auf dem Rezept.
- Das Originalformular muss physisch in der Apotheke vorliegen. Die Kantonsapothekervereinigung hält fest, dass eine digitale Übermittlung bei Stoffen der Verzeichnisse a und d nicht möglich ist.
In der Praxis heisst das: Die Ärztin schickt das originale Rezept per Post an die Apotheke Ihrer Wahl.
Meldung an das BAG
Ärztinnen und Ärzte, die mit Cannabisarzneimitteln behandeln, erfassen pseudonymisierte Behandlungsdaten für das BAG (Art. 18f BetmG). Diese Datenerhebung MeCanna läuft bis am 31. Juli 2029. Erfasst wird bei der ersten Verschreibung, nach dem ersten und zweiten Behandlungsjahr und bei Behandlungsende. Sie dient der Forschung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln; die Daten werden pseudonymisiert erfasst.
Was sich nicht geändert hat
Der nicht-medizinische Konsum bleibt verboten und kann mit Busse bestraft werden (Art. 19a BetmG). Die Cannabis-Pilotversuche in einigen Städten sind befristete, nicht-medizinische Forschungsprojekte nach Art. 8a BetmG. Mit einer ärztlichen Behandlung haben sie nichts zu tun.
Und ein Rezept ist nie automatisch. Ob eine Behandlung medizinisch indiziert ist, entscheidet die Ärztin nach einer individuellen Beurteilung. Ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht.
In unserer Praxis
Ärztin Oxana Smagulova führt jede Konsultation selbst, entscheidet individuell und stellt, sofern medizinisch indiziert, das Rezept aus und erfasst die MeCanna-Daten. Die offiziellen Quellen zu diesem Artikel finden Sie auf unserer Seite Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine medizinische Beratung.
